Unterhaltsabänderung bei neuer Familie

Wenn ein Unterhaltspflichtiger nach Scheidung eine neue Familie gründet und weitere Kinder hat, stellt sich die Frage nach der Verteilung seines Einkommens zwischen den Unterhaltsberechtigten aus der ersten Ehe und den Kindern und dem Partner aus der neuen Verbindung. Hierzu hat das Berufungsgericht von Córdoba entschieden, dass die Geburt eines weiteren Kindes des Unterhaltsverpflichteten mit einer anderen Frau einen Umstand darstellt, der eine Modifizierung des bereits festgesetzte Unterhalts bedeuten kann. Die Berufungskammer war der Ansicht, dass der im Scheidungsverfahren festgesetzte Unterhalt zu reduzieren ist, wenn das Einkommen nach der neuen familiären Situation nicht mehr für alle ausreicht. (Audiencia Provincial Córdoba, Urt. v. 16.9.03)

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