Auseinandersetzung bei Miteigentümern

Wenn mehreren Eigentümern eine Immobilie gehört, kann es schnell zu Unstimmigkeiten kommen. Die Auseinandersetzung ist dann unausweislich, wenn es zu keiner Einigung kommt. Letztlich kann dann ein einzelner Miteigentümer die Auseinandersetzung durch Zwangsversteigerung erzwingen. Solche Verfahren betreuen wir in der Praxis häufig. Meist ist es im Interesse aller Beteiligten sinnvoll, statt der Versteigerung auf die Übernahme des Miteigetumsanteils durch die anderen Eigentümer oder den gemeinsamen Verkauf auf dem freien Markt hinzuwirken. Die Verstigerung bleibt immer die ultima ratio.
Nachfolgend haben wir Rechtsprechung zum Thema für Sie zusammengestellt:


Urteile zur Miteigentümerauseinandersetzung


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(c) 2007 Niels Becker


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