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Stiftung in Spanien

Eine Stiftung in Spanien

Sinn einer Stiftung (fundación)

Für den Wunsch nach gemeinnütziger Tätigkeit verbunden mit der Absicht, das eigene menschliche Engagement in einer sinnvollen, steuerlich zweckmäßigen und rechtlich wirksamen Form zu realisieren, steht auch im spanischen Recht die Rechtsform der Stiftung zur Verfügung. Seit 1994 besteht in Spanien ein modernes Stiftungsgesetz, das die spärlichen Regelungen im Zivilgesetzbuch ergänzt und durch eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 2002 erweitert wurde. Die Förderung von Interessen allgemeiner Art kann Stiftungszweck sein. Allerdings schließt das Gesetz private wirtschaftliche Eigeninteressen ebenso wie die Förderung von Verwandten ausdrücklich aus. Ab Oktober 2016 tritt ein neues Stiftungsgesetz in Kraft. Auch weiterhin werden nur Stiftungen zugelassen, die gemeinnützige Interessen verfolgen, alos keine "Familien"- oder "Privat"-Stiftungen.


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