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Hier berichte ich über meine Arbeit, interessante Neuigkeiten aus unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsfragen.

Freitag, 15. Februar 2008 - 10:22 Uhr
keine Abschaffung der Erbschaftssteuer

Die unter der Koalition "Vereinigte Linke" (Izquierda Unida, IU) antretenden Kommunisten sind gegen die Abschaffung der Erbschaftssteuer und verlangen ausdrücklich deren Beibehaltung. Im Einklang mit den Positionen der "Linken" in Deutschland verlangen sie sogar die Erhöhung der Steuersätze für "große Vermögen". Dabei beträgt die steuerliche Belastung für wirklich große Vermögen in Spanien derzeit bereits über 80%!

Freitag, 15. Februar 2008 - 10:09 Uhr
Abschaffung der Erbschaftssteuer? II

Zum Thema Erbschaftssteuer schlägt die regierende Sozialistische Spanische Arbeiterpartei (Partido Socialista Obrero Español, PSOE) eine "Vereinfachung" der Erbschaftssteuer bei deren grundsätzlicher Beibehaltung vor. Erbschaften unter 60.000 EURO sollen nach dem Wahlprogramm der Sozialisten steuerfrei bleiben. Ebenfalls soll das Familienwohnheim und Familienunternehmen bis zu einem vom Gesetz bestimmten Höchstbetrag von der Steuer ausgenommen werden. Nichtresidenten dürften dementsprechend nicht profitieren, da deren Immobilien nicht als Familienwohnheim gelten.

Freitag, 15. Februar 2008 - 09:58 Uhr
Abschaffung der Erbschaftssteuer?

Unmittelbar vor den spanischen Wahlen im März stellen die Parteien ihre Wahlversprechen vor. Wichtig für Nachlassplaner ist der Vorschlag der konservativen Volkspartei (Partido Popular, PP), die Erbschaftssteuer in Spanien abzuschaffen. Damit könnten auch Nichtresidenten ("Dauerurlauber" ) in den Genuss von Steuerfreiheit im Erbfall kommen. Solche Befreiungen gelten bisher nur in den Regionen, in denen die PP regiert, für dort ansässige Residenten (also Personen mit Hauptwohnsitz in diesen Regionen).

Freitag, 15. Februar 2008 - 09:38 Uhr
Reform des Verfahrens in Familiensachen

Das Verfahren in Familiensachen soll refomiert werden. Das Bundesjustizministerium hat hierzu folgende Pressemitteilung herausgegeben:

"Besserer Schutz für Kinder: Das neue Verfahren in Familiensachen
Berlin, 11. Februar 2008

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgelegt. Heute beginnen im Rechtsausschuss des Bundestages die Anhörungen von Experten zu diesem Gesetzesvorhaben.

Erstmals wird das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und inhaltlich vollständig neu geregelt. „Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir die Möglichkeiten verbessern, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen“, erklärte Zypries.

Gerade in Kindschaftssachen – etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht – werden Konflikte nicht selten im gerichtlichen Verfahren ausgetragen. Kinder sind häufig die Opfer familiärer Konfliktsituationen. „Der vorliegende Gesetzesentwurf berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder. Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass sie durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Reform besser geschützt werden. Weiteren Überlegungen zur Optimierung des Verfahrens stehe ich aufgeschlossen gegenüber“, sagte Zypries.

Zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens im Einzelnen:

* Dringliche Kindschaftssachen, insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht müssen künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Die Verfahrensdauer in umgangsrechtlichen Verfahren (2005: im Schnitt 6,8 Monate) soll verkürzt werden. Einvernehmliche Lösungen der Eltern werden gefördert und auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt.
* Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll den Fall spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern. Erste Priorität soll die einvernehmliche Lösung des Konflikts haben. Gelingt dies nicht, muss das Gericht über eine einstweilige Anordnung nachdenken. Gerade in Fragen des Umgangsrechtes muss schnell entschieden werden, damit der Kontakt zwischen Kind und nicht betreuendem Elternteil aufrechterhalten wird und die Beziehung keinen Schaden nimmt.
* In Fällen von Kindeswohlgefährdung kann das Gericht früher als bisher eingeschaltet werden. Es kann mit den Eltern ein sogenanntes „Hilfegespräch“ führen, um zu klären, wie die Familie unterstützt werden kann. Auch diese Fälle müssen im Interesse der Kinder vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden.
* Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird das Kind künftig von einem Verfahrensbeistand unterstützt. Dessen Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes zu vertreten und das Kind über den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme zu informieren. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahrenspfleger kann der Verfahrensbeistand eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung – etwa durch Gespräche mit den Eltern – beitragen.
* Die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren wird erweitert. Pflegepersonen - z.B. Pflegeeltern - können künftig in allen Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden, wenn das Kind seit längerer Zeit bei ihnen lebt. In solchen Fällen wissen Pflegeeltern häufig besser über das Kind Bescheid als die Eltern.
* Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird schneller und effektiver. Bei Verstößen gegen Sorge- und Umgangsentscheidungen werden nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt. Diese können – anders als Zwangsmittel – auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden.
Beispiel: Trotz entsprechender Vereinbarung lässt eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen. Wegen der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern nicht mehr beim Vater verbringen kann. Das wird die Mutter davon abhalten, sich nicht an solche Absprachen zu halten. Anders das Zwangsgeld: Dieses kann nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt – also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte.
* Künftig soll es möglich sein, einen Umgangspfleger zu bestellen. Dieser soll bei schwierigen Konflikten über den Umgang sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.
Beispiel: Aufgrund des Konflikts in der akuten Trennungssituation sind die Eltern nicht in der Lage, die Übergabemodalitäten beim Umgang einzuhalten. Diese Situation kann dadurch entschärft werden, dass der Umgangspfleger Zeit und Ort der Übergabe des Kindes festlegt, dieses von dem betreuenden Elternteil abholt, dem umgangsberechtigten Elternteil übergibt und später zurückbringt.

Weiteren Vorschlägen, die zu einer noch besseren Ausgestaltung kindschaftsrechtlicher Verfahren und zur Berücksichtigung des Kindeswohls im familiengerichtlichen Verfahren führen, steht die Bundesregierung aufgeschlossen gegenüber. So könnte klarstellend in das Gesetz aufgenommen werden, dass das Gericht Eltern getrennt anzuhören hat, wenn dies zum Schutz eines Elternteils notwendig ist. Außerdem werden Überlegungen begrüßt, wonach Eltern das Gericht bereits bei der Einleitung des Scheidungsverfahrens darüber informieren müssen, ob sie sich über die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs verständigt haben. Das soll die Eltern dazu anhalten, vor Einleitung des Scheidungsverfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder zu klären.

Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält zugleich eine Reform des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahre 1898 und wurde vielfach geändert. Dieses Gesetz wird durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und – soweit möglich – einheitlichen Strukturen für die verschiedenen Materien ersetzt.

Die neue Verfahrensordnung definiert erstmals umfassend die Verfahrensrechte und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten und sichert ihren Anspruch auf rechtliches Gehör.

Das zersplitterte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird neu strukturiert und effizienter gestaltet. Um zügig Rechtssicherheit zu erhalten, wird die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet. Die bisherige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht wird ersetzt durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn eine Entscheidung geboten ist, um das Recht zu vereinheitlichen oder fortzubilden. Den Beteiligten wird damit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erstmals der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof eröffnet. Dieser kann dadurch viel stärker als bisher die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Leitentscheidungen prägen und fortentwickeln, was mehr Rechtssicherheit für jeden Einzelnen bringt.

Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten."

Mittwoch, 6. Februar 2008 - 10:08 Uhr
Costa Blanca Network Club Gründungsempfang

Bild: (C) Niels Becker, v.l.n.r.: Preuss, Gerl, Becker, Grootz


Die Vorstellung des Trägervereins für das Costa Blanca Network, das als Geschäftskontaktbörse und Marktinformationsdienst für deutschsprachige Unternehmer an der Costa Blanca aktiv ist, fand gestern abend in Denia im Hotel Las Rotas statt und war sehr gut besucht.

Rechtsanwalt Niels Becker übt zunächst das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden aus. Neben ihm besteht der Vorstand aus Arnd Grootz (Valprimera, Vorsitzender), Jens Gerl (Firmalex, Schatzmeister), Paola Britos (Asssa, Schriftführerin), Manfred Preuss (OVB, Beisitzer) und Guido Trapp (Sol Bank, Beisitzer).

Das Netzwerk gab einen Ausblick über die geplanten Veranstaltungen für das Jahr 2008 und es wurde über die Möglichkeit der Mitgliedschaft informiert. Nähere Einzelheiten hierzu sind direkt auf der Webseite des Costa Blanca Network erhältlich (Link in der Überschrift).

Die nächste Veranstaltung mit dem Thema "Ältere Menschen als Kunden" soll am 1.4.08 in der Seniorenresidenz Montebello in La Nucía stattfinden.

Dienstag, 5. Februar 2008 - 14:03 Uhr
Rechtsanwalt Becker erstreitet Beschlagnahme gegen Seniorenresidenz

Die Costa Blanca Nachrichen berichten in ihrer aktuellen Ausgabe über ein von unserer Kanzlei betreutes Sammelklageverfahren, in dem wir acht geschädigte Anleger einer nie gebauten Seniorenresidenz gegen ein Firmennetzwerk vertreten, das diese um ihr Geld gebracht hatte. Hier haben wir zunächst eine gerichtliche Beschlagnahme des Baugrundstücks bewirkt. Einen Link zu einer Zusammenfassung des Berichts finden Sie oben in der Überschrift.

Donnerstag, 31. Januar 2008 - 10:21 Uhr
Bundesregierung beschließt Änderungen im Erbecht

Das Bundeskabinett hat gestern wichtige Änderungen des BGB beschlossen, die das Erbrecht betreffen. Hierzu hat des Bundesjustizministerium die nachfolgende Pressemitteilung herausgegeben:

"Wer einen Angehörigen pflegt, dessen Leistungen sollen im Erbfall häufiger als bisher honoriert werden. Das ist eine der erbrechtlichen Änderungen, zu denen das Kabinett heute eine Gesetzesvorlage beschlossen hat.
Ziel der Änderungen ist, das bewährte Erb- und Pflichtteilsrecht an die veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen und Wertvorstellungen anzupassen.

Dabei soll das Recht des Vererbenden gestärkt werden, über seinen Nachlass zu bestimmen. Gleichzeitig erfordert aber der Schutz der Familie, dass im Erbfall nächste Angehörige nicht völlig leer ausgehen. Sie sollen zumindest den so genannten Pflichtteil erhalten.

Pflegeleistungen stärker berücksichtigen

Etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Oft übernehmen hier Angehörige wichtige Leistungen. Viele machen dies aus familiärer Verbundenheit, ohne dass dafür ein Entgelt vereinbart oder die Pflege in einem Testament honoriert wird.

Wenn das Erbe zwischen den Erben aufgeteilt wird, können sie bereits nach geltendem Recht verlangen, dass ihre Pflegeleistungen besonders berücksichtigt werden. Allerdings gilt dies bisher nur für Nachkommen, die den Erblasser unter Verzicht auf berufliches Einkommen während längerer Zeit gepflegt haben. Nicht einbezogen sind bisher beispielsweise Geschwister oder Nachkommen ohne eigenes Einkommen.

Das soll geändert werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nicht mehr nur die Nachkommen, sondern alle gesetzlichen Erben verlangen können, dass ihre Pflegeleistungen berücksichtigt werden. Dies soll auch gelten, wenn sie für die Pflege des Erblassers nicht auf eigenes Einkommen verzichtet haben. Rechtlich besser gestellt wäre dann zum Beispiel die nicht berufstätige Tochter, die ihren Vater bis zu dessen Tod gepflegt hat.

"Du bist enterbt"

Dass die nächsten Angehörigen als gesetzliche Erben überhaupt nichts vom Vermögen des Verstorbenen bekommen, ist selten. Rechtlich ist eine solche völlige "Enterbung" meist auch gar nicht möglich. Denn normalerweise haben diese gesetzlichen Erben zumindest einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Nur in besonderen Situationen, beispielsweise wenn ein Nachkomme ein Verbrechen gegen den Erblasser begangen hat, kann dieser Pflichtteilsanspruch entzogen werden.

Die Regelungen hierzu sollen modernisiert und vereinheitlicht werden.

Stundung der Pflichtteilsansprüche

Erben müssen Pflichtteilsberechtigten oft einen Anteil am Vermögen des Erblassers ausbezahlen. Daher kann es vorkommen, dass sie ein geerbtes Eigenheim oder Unternehmen verkaufen müssen, um die Pflichtteilsberechtigten auszahlen zu können.

Bisher konnten nur pflichtteilsberechtigte Erben verlangen, dass ihnen bei unbilligen Härten solche Zahlungen gestundet, also aufgeschoben werden. Zukünftig soll dies jeder Erbe verlangen können.

Diese Regelung soll Familieneigenheime oder Unternehmen besser vor der Gefahr des Verkaufs oder der Zerschlagung schützen."

Den Gesetzentwurf können Sie unter dem Link in der Überschrift unmittelbar vom Server des Ministeriums als pdf-Datei herunterladen.

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