Informationen zum Mahnverfahren in Spanien

Übersicht zum Ablauf des Verfahrens

ACHTUNG! Ab 04.05.2010 ändert sich der Gesetzestext! U.a. sind Mahnverfahren dann auch für Forderungen bis 250.000 EUR möglich.

Gesetzliche Grundlage:

Artikel 812 - 814 der spanischen ZPO

Artikel 815 - 818 der spanischen ZPO

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