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Hier berichte ich über meine Arbeit, interessante Neuigkeiten aus unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsfragen.

Freitag, 19. Oktober 2007 - 10:58 Uhr
120 Zuhörer in Torrevieja

Bild: (C) Niels Becker

Zu der Vortragsveranstaltung beim Euroclub Torrevieja gestern abend kamen 120 interessierte Zuhörer. Rechtsanwalt Niels Becker informierte zu aktuellen Neuerungen vor allem bei der Spekulationssteuer in Spanien sowie zum Erbschaftssteuerrecht. Rechtsanwalt Ronny Weischner berichtete über ein aktuelles Gesetzesvorhaben zur "umgekehrten" Hypothek, die Pesonen über 65 Jahre nutzen können, um aus ihrer Immobilie monatliche Liquidität zu erhalten, ohne diese veräußern zu müssen.
Die interessiertenTeilnehmer beteiligten sich aktiv mit Fragen an der Diskussion, wodurch verschiende Aspekte - insbesondere zur Nachlassplanung - noch vertieft werden konnten.

Donnerstag, 18. Oktober 2007 - 12:02 Uhr
Achtung! Ortsänderung Vortrag in Torrevieja

Bild: Restaurante Asturias

Der Vortrag von Rechtsanwalt Niels Becker wird heute abend im Restaurante Asturias, crta. 332 in Orihuela Costa ab 20.00 Uhr stattfinden.

Dienstag, 16. Oktober 2007 - 11:55 Uhr
Vortrag in Torrevieja

Bild: (c) Niels Becker: Torrevieja Zentrum

Am 18.10.2007 hält Rechtsanwalt Niels Becker auf Einladung des Euroclub Torrevieja einen Vortrag zumThema "Recht und Steuern für Residenten und Nichtresidenten" im Restaurant Asturias, Crta. 332 km 5 in Orihulea Costa. Gäste sind willkommen.

Samstag, 13. Oktober 2007 - 14:16 Uhr
Vortrag in Denia erfolgreich

Bild: (C) Niels Becker

Der Vortrag von Rechtsanwalt Niels Becker am 13.010.07 im Festsaal von Aleman ran in Denia-Las Marinas war erfolgreich. Trotz der sintflutartigen Regenfälle am Vortag war der Saal übervoll mit über sechzig interessierten Zuhörern. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit Frau Doris Müller von Müller & Corcuera Consulting durchgeführt. Außerdem beteiligte sich Paola Britos von der ASSA-Versicherung.
RA Becker informierte zu Rechts- und Steuerthemen insbesondere zu Neuerungen bei der Spekulations- und Erbschaftssteuer. Außerdem stellte er exklusiv die Abzugsfähigkeit in Spanien erbrachter haushaltsnaher Dienstleistungen bei der Steuer in Deutschland vor.

Freitag, 5. Oktober 2007 - 13:41 Uhr
Feiertage im Oktober

Bild: (C) Niels Becker

Am 9.10.2007 bleiben unsere Büros in Denia und Torrevieja wegen eines Regionalfeiertages geschlossen.
Wegen des spanischen Nationalfeiertages am 12.10.2007 bleiben alle Büros in Spanien an diesem Tag geschlossen.

Donnerstag, 4. Oktober 2007 - 21:01 Uhr
Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs zum Internetversandhandel

Bild: pixelio.de

Der deutsche BGH hat ein wichtiges Urteil zu Preisangaben im Internetversandhandel getroffen und hierzu die nachfolgende Pressemitteilung herausgegeben. Die neue Entscheidung sorgt auch für Klarheit bei Unternehmern, die von Spanien aus Waren in Deutschland vertreiben. In der Vergangenheit war es zu zum Teil unseriösen Abmahnungen gegenüber Webshops gekommen, weil diese vermeintlich die Preisangaben nicht eingehalten hätten.

"Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer heute verkündeten Entscheidung dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss.

Nach der Preisangabenverordnung ist ein Versandhändler dazu verpflichtet, zusätzlich zum Endpreis der Ware anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten und ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Er ist außerdem verpflichtet, diese Angaben dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Handelsunternehmen seinen Internetauftritt so gestaltet, dass die Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten weder auf der ersten sich öffnenden Internetseite mit der Abbildung und Beschreibung der beworbenen Produkte noch auf einer anderen Seite mit näheren Angaben zu den jeweiligen Produkten zu finden waren, sondern nur unter den Menüpunkten "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und "Service" sowie nach dem Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb. Wollte ein Internetnutzer sich vor Einleitung des Bestellvorgangs über die von der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben informieren, musste er von sich aus die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Angaben unter "Service" durchsuchen. Ein Wettbewerber hatte dies beanstandet und das Handelsunternehmen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verklagt. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg hatten der Klage mit der Begründung stattgegeben, die Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten müssten auf derselben Internetseite wie der Preis unmittelbar bei der Abbildung oder Beschreibung der angebotenen Waren stehen.

Der Bundesgerichtshof hat zwar bestätigt, dass der beanstandete Internetauftritt des beklagten Versandhändlers den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprach. Er hat jedoch der Auffassung der Vorinstanzen widersprochen, die Preisangabenverordnung nötige dazu, die zusätzlichen Hinweise auf die Umsatzsteuer und die Liefer- und Versandkosten auf derselben Internetseite zu geben, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt werde. Dem Internetnutzer sei bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfielen. Er gehe auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthielten. Es genüge daher, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben würden, die der Internetnutzer bei näherer Befassung mit dem Angebot noch vor Einleitung des Bestellvorgangs aufrufen müsse.

Urteil vom 4. Oktober 2007 – I ZR 143/04 – Versandkosten

OLG Hamburg, Urt. v. 12.8.2004 – 5 U 187/03 –

LG Hamburg, Urt. v. 4.11.2003 – 312 O 484/03 –

Karlsruhe, den 4. Oktober 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501"

Mittwoch, 3. Oktober 2007 - 16:33 Uhr
Beschränkungen für Makler in Spanien?

Bild: (C) Niels Becker

Nachdem durch das Gesetzesdekret 4/2000 in Spanien seinerzeit auf Druck der EU die Ausübung der Tätigkeit als Makler bzw. Immobilienvermittler völlig liberalisiert worden war, sind jetzt wieder Bestrebungen in der Diskussion die Tätigkeit an bestimmte Voraussetzungen im Verbraucherschutzinteresse zu knüpfen. Auf einem Kongress über Haftungsrecht in Palma de Mallorca Ende September wurde von Experten gefordert, dass der Gesetzgeber tätig werden solle, um eine ähnliche Regelung wie im Bereich der Versicherungvermittler zu schaffen, nach der Makler künftig den Abschluss einer Haftpfichtversicherung nachweisen müssten.

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