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Hier berichte ich über meine Arbeit, interessante Neuigkeiten aus unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsfragen.

Freitag, 22. Juni 2007 - 14:42 Uhr
Maklerprovision nur bei effektiver Leistung



Rechtsanwalt Niels Becker hat vor dem Gericht in Denia eine interessante Entscheidung zum Anfall der Maklerprovision bei Immobilien in Spanien erstritten.

In Spanien ist -anders als im BGB- der Maklervertrag gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Daher bereitet der Anfall der Provison in der Praxis öfter Schwierigkeiten. Die von uns vertretenen Immobilienverkäufer hatten ihrem Makler den Auftrag fristlos gekündigt, weil sie mit dessen Leistungen mehr als unzufrieden waren. Darauf hatte der Makler die Kündigung per E-Mail bestätigt.

Später wurde das Objekt unter der Vermittlung einer anderen Agentur verkauft. Nun behauptete plötzlich der Kläger, er habe diesen Kaufinteressenten noch vor seiner Kündigung nachgewiesen und daher Anspruch auf die Provision.

Dem folgte das Gericht nicht: Wer als Makler in Spanien die Provision beanspruche, müsse nachweisen, dass durch seine Bemühungen das Geschäft effektiv zustande gekommen sei.
Einen solchen Nachweis sah das Gericht als nicht erbracht an und der Kläger habe sogar durch seine Kündigungsbestätigung sein Desinteresse an dem Auftrag zum Ausdruck gebracht. Es wies die Klage auf Provisionszahlung ab.

Im ungekehrten Fall hatte unsere Kanzlei vor einem Monat für einen Spanienmakler Klage vor dem Landgericht Hamburg gegen nach Deutschland zurückgekehrte Kunden erhoben. Dieses Verfahren endete mit einem Vergleich, bei dem der Makler seinen Lohn vollständig erhielt.

Sowohl Maklern als auch deren Kunden können wir nur empfehlen, die Aufträge sorgfältig prüfen zu lassen, um gerichtliche Konflikte von vorne herein zu vermeiden.

Freitag, 15. Juni 2007 - 12:22 Uhr
Keine Vertragsunwirksamkeit wegen Ausübung von "Zwang"



Rechtsanwalt Niels Becker hat vor dem erstinstanzlichen Gericht von Palma der Mallorca ein interssantes Urteil zur Wirksamkeit von Notarurkunden erstritten: Der Beklagte weigerte sich, an die von uns vertretene Klägerin aus einem notariellen Schuldanerkenntnis zu zahlen, weil sie ihn durch verschiedene Geschäfte "in den Ruin habe treiben wollen und deshalb zur Unterschrift genötigt habe". Der Vertrag sei daher wegen Ausübung von Zwang nichtig. Das Gericht sah hingegen das Gegenteil für erwiesen an: Nicht nur, dass nach dem Gesetz zunächst die Vermutung besteht, dass ein Vertrag wirksam ist und der Beklagte für die Begründung der Nichtigkeit beweispflichtig ist. Das Gericht sieht es nach der Beweisaufnahme sogar für erwiesen an, dass der Beklagte sehr gut über die finanzielle Situation Bescheid wusste und sogar steuerte. Es erklärte den Vertrag daher für voll wirksam und verurteilte ihn zur Zahlung.

Donnerstag, 14. Juni 2007 - 13:51 Uhr
Neues Urteil zur Schenkung von Immobilien

Bild: (c) Niels Becker

Schenkungen von Immobilien in Spanien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Zu diesem Thema haben wir auf den Informationsseiten ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofes in Madrid eingestellt. Das Urteil ist ab sofort online unter Informationen spanisches Recht - Immobilien, Bauen, Wohnungseigentum -Urteile zu Immobiliengeschäften

Dienstag, 12. Juni 2007 - 14:50 Uhr
Schenkung und Pflichtteilsergänzungsanspruch



Das OLG Oldenburg hat eine interessante Entscheidung im Zusammenhang mit der lebzeitigen Übertragung von Immobilien getroffen, die auch für viele Immobilienbesitzer in Spanien relevant ist. Wird eine Immobilie verschenkt (etwa an ein Kind), kann das bekanntlich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen, wenn seit der Schenkung zehn Jahre noch nicht vergangen sind. Allerdings wird diese Frist - was viele nicht wissen - nicht ausgelöst, wenn der Schenker "keinen spürbaren Vermögensverlust" erleidet. Das ist z.B. dann der Fall, wenn er sich das Nießbrauchrecht an der Immobilie vorbehält. In diesen Fällen besteht der Pflichtteilsergänzungsanspruch auch dann, wenn die Schenkung mehr als zehn Jahre zurückliegt.
Das OLG Oldenburg hat jetzt aber entschieden, dass die 10- Jahres-Frist sehr wohl anzuwenden ist, wenn sich der Schenker lediglich ein persönliches Wohnrecht an der Immobilie vorbehält. Hier sei nämlich von einem spürbaren Vermögensverlust auszugehen (5 W 223/05).

Donnerstag, 7. Juni 2007 - 14:17 Uhr
Nächste Veranstaltung Costa Blanca Businessnetzwerk

Die nächste Veranstaltung des Costablanca Netzwerks deutschsprachiger Unternehmer, zu dessen Gründern Rechtsanwalt Niels Becker gehört, findet nun am 21. Juni 2007 ab 19.30 im Marriot Hotel La Sella statt.

Die dritte Veranstaltung des Netzwerks steht unter dem Motto "Von anderen Lernen und eigene Erfahrungen weitergeben, durch Erfolgsgeschichten und weniger erfolgreiche Erlebnisse in Spanien!"

Anstelle von Kurzvorträgen wie bei den vorherigen Veranstaltungen können Unternehmer diesmal in einer offenen Diskussionsrunde positive oder negative Erlebnisse beim Geschäftemachen in Spanien erörtern.

Wie bei den vorherigen Veranstaltungen kann nur eine begrenzte Anzahl von Teilnahmeplätzen vergeben werden. Melden Sie sich deshalb schnell an. Zur Anmeldung und für weitere Informationen können Sie unter dem obigen Link (Überschrift) direkt die Homepage des Netzwerks aufrufen.

Donnerstag, 7. Juni 2007 - 12:30 Uhr
Büros in Düsseldorf und Mönchengladbach heute geschlossen

Bild: v. Menzel, Fronleichnamsprozession in
Hofgastein

Heute am 07.06.2007 sind unsere Büros in Düsseldorf und Mönchengladbach wegen des Feiertages Fronleichnam geschlossen. Die Büros in Spanien sind hingegen geöffnet.

Mittwoch, 6. Juni 2007 - 09:26 Uhr
Fördermittel für erneuerbare Energien

Nach Biodiesel und Bioethanol hat die Region Valencia jetzt auch die Antragsfrist für Fördermittel bei Projekten der Solarenergie (Photovoltaik, Solarthermie) und Windenergie für das Jahr 2007 eröffnet. Unsere Kanzlei berät Investoren und Private bei solchen Projekten.

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