Hier berichte ich über meine Arbeit, interessante Neuigkeiten aus unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsfragen.
Dienstag, 5. Juni 2007 - 10:46 Uhr
Intimsphäre auch unter Ehegatten geschützt

Unter Ehgatten ist die Intimsphäre des Partners zu respektieren. Rechtsanwalt Niels Becker weist in seiner wöchtenlichen Urteilskolummne in der aktuellen Ausgabe der Mallorca Zeitung auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hin, wo ein Ehemann veruteilt worden war, der die Chataktivitäten seiner Ehefrau am heimischen PC ausspioniert hatte.
Freitag, 1. Juni 2007 - 15:43 Uhr
Richterin aus Denia erhält Disziplinarstrafe

Bild: (C) Niels Becker - Gerichtsgebäude in Denia
Die in Denia für das Personenstandsregister zuständige Richterin ist vom Generalrat der Justiz disziplinarisch bestraft worden. Sie hatte spanienweit für Aufsehen gesorgt, weil sie den Antrag eines homosexuellen Paares auf Eheschließung als Richtervorlage dem Verfassungsgericht in Madrid zur Prüfung auf Vereinbarkeit mit der Verfassung vorgelegt hatte; das Verfassungsgericht hatte dann mit mehreren abweichenden Sondervoten eine Entscheidung über die Richtervorlage abgelehnt, da der Antrag auf Eheschließung von der Richterin nicht im Rahmen eines "gerichtlichen Verfahrens" bearbeitet werde. Bei weiteren Verfahren lehnte sie die Eheschließung von ausländischen Homosexuellen ab, da nach dem internationalen Privatrecht deren anzuwendenes Heimatrecht eine Eheschließung unter Gleichgeschlechtlichen nicht vorsah.
Bestraft wurde sie allerdings nicht wegen ihrer abweichenden Rechtsmeinungen, sondern weil sie dem leitenden (Zivil-)staatsanwalt des Justizobertribunals von Valencia, der in diesen Verfahren Stellungnahmen abgegeben hatte, in einem Brief an diesen vorwarf, sich auf peinliche Weise in einen "Appendix der Regierung" verwandelt zu haben, wobei das Wort Appendix im Spanischen sowohl Anhang als auch Blinddarm bedeuten kann. Dies wurde als leichte Verfehlung mit einer Verwarnung geahndet.
Als schwere Verfehlung mit einer Geldbuße von 305 Eur wird ihr zur Last gelegt, sich unter Ausnutzung der Stellung als Richterin kritisch gegenüber öfffentlichen Stellen geäußert zu haben.
Sowohl der Vorstand der Delegation der Anwaltskammer von Alicante in Denia als auch die Gerichtsprokuratoren hatten die Richterin vor unrichtigen Anwürfen und persönlicher Diskreditierung durch die Presse in Schutz genommen. So war ihr unterstellt worden, Sachen zu verschleppen, was auch nach den Erfahrungen unserer Kanzlei völlig haltlos ist.
Freitag, 1. Juni 2007 - 10:51 Uhr
Rechtsanwalt Niels Becker auf Mallorca

Bild: (C) Niels Becker
Rechtsanwalt Niels Becker nimmt in den nächsten Wochen verstärkt Termine in unserem Büro in Palma de Mallorca wahr, bis der Nachfolger der dort bisher tätigen und zwischenzeitlich ausgeschiedenen Kollegin seine Stelle antritt. Unsere Mitarbeiterin Frau Schulz steht bei Fragen oder zur Terminvereinbarung zur Verfügung. Die Telefonnummer und die Bürozeiten finden Sie unter "Kanzlei / Unsere Büros".
Mittwoch, 30. Mai 2007 - 14:09 Uhr
Erpressung beim Erbe
Dass bei der Erbrauseinandersetzung und unter Verwandten mitunter mit harten Bandagen gekämpft wird, ist nichts Neues. Allerdings zeigt ein Fall aus Barcelona, dass man auch über das Ziel hinausschießen kann: Das Provinzgericht von Barcelona veurteilte einen Erben und seine Rechtsanwälte wegen Erpressung und "Geheimnisverrat" zu zwei Jahren auf Bewährung, einer Geldstrafe von jeweils 5.760 Euro, einem zivilrechtlichen Schmerzensgeld gegenüber dem Opfer in Höhe von 3.000 Euro und die Anwälte zusätzlich zu einem Berufsverbot von zwei Jahren.
Zwischen dem verurteilten Erben und seiner Schwester bestand Erbengemeinschaft nach deren vertorbenen Vater.
Bei einem Termin mit dem Anwalt der Schwester forderten die Verurteilten die Schwester auf, "auf das Erbe zu verzichten". Man habe (angeblich vom Erblasser) mehrere E-Mails der verheirateten Miterbin mit sexuellem Inhalt gesandt an einen Liebhaber. Sollte kein Erbverzicht erfolgen, werde man diese E-Mails, aus denen die Anwälte dann noch einige Passagen vorlasen, an deren Ehemann geben.
Die Erpresste erlitt eine schwere Depression.
Die siebte Kammer des Provinzgerichts befand die Angeklagten als Mittäter für schuldig, wie die Zeitung La Vanguardia in ihrer Online-Ausgabe vom 9.4. berichtet.
Dienstag, 29. Mai 2007 - 15:42 Uhr
Störende Bäume an der Grenze zum Nachbarn
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Zu einem "Dauerbrenner" im Nachbarrrecht hat Rechtsanwalt Niels Becker für die Immobilienbeilage der Costa Blanca Nachrichten Stellung genommen und ausführlich zur Rechtslage in Spanien bei Grenzbepflanzungen zum Nachbargrundstück Stellung genommen. Während in Deutschland eher Fichen oder Apfelbäume Objekte des Streits sind, entzweien sich in Spanien die Nachbarn wegen Palmen oder Apfelsinenbäumen. Juristisch bleiben die Probleme aber ganz ähnlich: Ortsübliche Abstandflächen sollen verhindern, dass dem Nachbarn die Sicht genommen wird. Der Beitrag erscheint in Kürze.
Mittwoch, 23. Mai 2007 - 08:55 Uhr
Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung

Rechtsanwalt Niels Becker hat einen Beitrag verfasst, der sich mit einem neuen Urteil des Obersten Gerichtshofes in Madrid befasst. Danach haftet die finanzierende Bank in Spanien nicht für unrichtige Auskünfte über die Lastenfreiheit des Grundbuches; selbst, wenn sie dem Kunden für die Überprüfung eine Gebühr in Rechnung gestellt hat. Der Beitrag wird demnächst in der Mallorca Zeitung erscheinen
Dienstag, 22. Mai 2007 - 15:45 Uhr
Einheitliche Regeln für Schadenersatzforderungen

Die Regelungen zur Ermittlung des auf Schadenersatzforderungen anzuwendenen Rechts wird europaweit vereinheitlicht. Die geplante EU-Verordnung schließt eine wichtige Lücke bei der Rechtsvereinheitlichung im internationalen Privatrecht. Bereits jetzt haben wir mit der sogenannten Rom-I-Verordnung, die maßgeblich für die Ermittlung des auf Verträge anwendbaren Rechts ist, in der täglichen Praxis unserer Kanzlei im deutsch-spanischen Rechtsverkehr zu tun. Die geplante neue Verordung wird nun auch für die Bereiche Schadenersatz, ungerechtfertige Bereicherung und Geschäftsführung ohne Auftrag einheitliche Regeln vorsehen, welches Recht anzuwenden ist.
Das Bundesjustizministerium hat dazu die nachfolgende Pressemitteilung herausgegeben:
"Mehr Rechtssicherheit für EU-Bürger: Einigung auf Rom II-Verordnung
Berlin/Brüssel 16.05.2007
Der Vermittlungsausschuss aus Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verordnung) geeinigt. Zu den außervertraglichen Schuldverhältnissen zählen neben den unerlaubten Handlungen insbesondere die ungerechtfertigte Bereicherung und die Geschäftsführung ohne Auftrag.
„Künftig sollen einheitliche Regeln gelten, nach denen bestimmt wird, welches Recht beispielsweise für die Abwicklung von Schadensersatzforderungen anzuwenden ist, wenn bei einem Verkehrsunfall wegen unterschiedlicher Nationalität der Unfallbeteiligten mehrere Rechtsordnungen betroffen sind. Nach langen Verhandlungen konnte ein Kompromiss erzielt werden, der für die Bürgerinnen und Bürger Europas zu erheblich mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bringt“, unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Verhandlungsführerin für den Rat unter deutschem Vorsitz war.
Die Verordnung wird im sogenannten Mitentscheidungsverfahren erlassen, bei dem sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament dem Rechtsakt zustimmen müssen, bevor er in Kraft treten kann. Zwischen Rat und Parlament gab es eine Reihe von Meinungsunterschieden über den Anwendungsbereich der Verordnung und über den Inhalt einzelner Bestimmungen. Der Vermittlungsausschuss hat sich nun in allen offenen Punkten auf eine gemeinsame Linie einigen können. Für den besonders schwierigen Teilbereich der Regelung bei Pressedelikten wird die Europäische Kommission bis spätestens 2008 eine Studie vorlegen.
Die Rom II-Verordnung ist nach dem Römischen Vertragsrechtsübereinkommen von 1980, das für den Namen der Verordnung Pate stand, der zweite Rechtsakt, der innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Vorschriften des Internationalen Privatrechts vorsieht. Erstmals sind diese Regeln in einer Verordnung und nicht in einem völkerrechtlichen Übereinkommen enthalten.
Das Internationale Privatrecht bestimmt bei Sachverhalten, die eine Verbindung zu mehreren Rechtsordnungen haben, welche dieser Rechtsordnungen im Einzelfall anzuwenden ist. Wenn beispielsweise deutsche Touristen in Ungarn in einen Unfall verwickelt werden, den der Fahrer eines in Griechenland zugelassenen Lastwagens verursacht hat, bestimmt das Internationale Privatrecht, ob der Schadensersatzanspruch nach ungarischem, deutschem oder griechischem Recht zu beurteilen ist.
Derzeit gelten in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft unterschiedliche Regeln des Internationalen Privatrechts und unter-schiedliche Schadensersatzrechte. Wenn die deutschen Touristen in Deutschland klagen, würde das deutsche Gericht ungarisches Recht anwenden; andere Staaten könnten aber durchaus zu einem anderen Ergebnis kommen. Dadurch kann es für denselben Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, je nachdem, in welchem Staat ein Rechtsstreit entschieden wird.
Die Rom II-Verordnung führt dazu, dass bei unerlaubten Handlungen regelmäßig das Recht des Staates zur Anwendung kommt, in dem der Schaden eingetreten ist:
Beispiele:
* In dem obigen Beispiel, in dem deutsche Touristen in Ungarn in einen Unfall verwickelt werden, den der Fahrer eines in Griechenland zugelassenen Lastwagens verursacht hat, kommt ungarisches Recht zur Anwendung.
* Für Schadensersatzansprüche aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten eines französischen Unternehmens in Deutschland gegenüber seinem deutschen Konkurrenten, gilt deutsches Recht.
Die im Ermittlungsverfahren erzielten Kompromisse müssen von Rat und Europäischem Parlament noch bestätigt werden, damit die Rom II-Verordnung in Kraft treten kann. "



