Hier berichte ich über meine Arbeit, interessante Neuigkeiten aus unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsfragen.
Donnerstag, 3. Mai 2007 - 12:25 Uhr
Fortbildung im Immobilienrecht

Bild: ICAIB - großer Veranstaltungssaal der Anwaltskammer in Palma de Mallorca
Auch 2007 bildet sich Rechtsanwalt Niels Becker regelmäßig fort. Nach der Maria Laacher Erbrechtstagung im März steht in diesem Monat die 3. Konferenz zum Immobilienrecht an, die bei der Rechtsanwaltskammer der Balearen in Palma de Mallorca veranstaltet wird. Namhafte Praktiker als Referenten -diesmal insbesondere Richter der Berufungsgerichte von Valencia und Murcia- referieren zu Themen rund um das Immobilienrecht in Spanien wie zum Maklervertrag (insbesondere der Anfall der Provision) oder die Kündigung des Immobilienkaufvertrages durch den Verkäufer.
Mittwoch, 2. Mai 2007 - 10:28 Uhr
Ein deutsches Requiem am 18. Mai

Johannes Brahms
Nicht verpassen: Am 18.5.07 führt der internationale Chor aus Javea (Coral Clasica Javiense) ein deutsches Requiem von Joahnnes Brahms gemeinsam mit einem Chor aus Johannesburg auf. Dieses kulturelle Highlight an der Costa Blanca wird von unserer Kanzlei als Sponsor unterstützt. Wenn Sie auf die Überschrift klicken, erhalten Sie nähere Informationen auf der Webseite des Chors (in englischer Sprache).
Mittwoch, 2. Mai 2007 - 10:02 Uhr
Kauf auf Raten kein Kaufoptionsvertrag

Bild: (c) Niels Becker
Wenn in einem Vertrag über ein Grundstück in Spanien vereinbart wird, dass der Kaufpreis in mehreren Raten zahlbar ist, so bedeutet dies nicht, dass der Käufer lediglich eine Option auf den Erwerb der Immobilie erhält. Dies ergibt sich aus einen soeben von uns erstrittenen Urteil des Gerichts erster Instanz in Denia (nicht rechtskräftig): Die von unserer Kanzlei vertetenen Käufer hatten bereits über 40.000 EUR Zahlungen für den Erwerb eines Grundstücks geleistet, als sie den Verkäufer um Auflösung des Vertrages baten. Diese wurde auch mündlich zugesichert, sobald das Grundstück an einen Dritten verkauft werden könne.
Der Weiterverkauf erfolgte dann zwar; aber der Verkäufer wollte von einer Rückzahlung des Geldes nichts mehr wissen: Die Käufer hätten durch ihre Teilzahlungen lediglich eine Option auf den Erwerb des Grundstücks erworben. Diese sei durch deren "Ausstieg" aus dem Vertrag verfallen und damit stehe dem Verkäufer die geleistete Summe zu.
Das überzeugte das Gericht nicht: In einem Optionsvertrag müsse der Preis für die Option, ein Grundstück zu erwerben, gesondert vom Kaufpreis für die Sache selbst ausgewiesen sein. Werde in Raten gezahlt, handele es sich dagegen um den Kaufpreis selbst. Ein Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf in Spanien seitens des Verkäufers auch bei Nichterfüllung des Käufers einer besonders strengen Form. Diese war hier nicht eingehalten. Daher war die Anzahlung an die Käufer zurückzuerstatten.
Sonntag, 29. April 2007 - 15:43 Uhr
Kanzlei Becker "rüstet auf"

Bild: Deutscher Anwalt Verein
Dass der Anwalt sich auf dem neusten Wissensstand hält, ist eigentlich selbstverständlich. Denn das Recht und insbesondere die Rechtsprechung verändert sich ständig. Wie aber kann der Auftraggeber sicher sein, dass sich sein Anwalt auf dem neusten Stand hält?
Rechtsanwalt Niels Becker nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil (zuletzt im März) und publiziert auch in Fachzeitschriften (zuletzt im Dezember), wofür er auch das Qualitätszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer und die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins erhalten hat.
Im Interesse unserer Mandanten haben wir außer den von unserer Kanzlei abonnierten Fachzeitschriften nun auch weiter in juristische Datenbanken investiert. Diese ermöglichen das Auffinden von Präzendenzfällen, die gerade bei der Erstellung von Klagen in Spanien einen enormem Vorteil darstellen: Im spanischen Zivilprozesseverfahren will der Richter auch durch eine Rechtsbegündung überzeugt werden, in der Pärzedenzfälle zu nennen sind.
Neben der schon seit Langem von uns verwendeten Datenbank des Verlages "El Derecho" haben wir nun zusätzlich auch noch in das Produkt des renommierten Verlages "La Ley" aus Madrid investiert, das mit einem "Zustazmodul" beispielsweise allein für das Berufungsgericht von Alicante weit über 20.000 Urteile enthält. Eine weitere Datenbank des Verlages "Grupo Difusion", dessen Fachzeitschrift "Economist & Jurist" wir seit Jahren im Abonnement schätzen, sowie die Online Datenbank des Beck Verlages aus München befinden sich gerade in der Testphase.
Ganz aktuell erhalten wir zudem täglich die neusten Nachrichten (z.B. Urteile, Gesetze) aus der spanischen Rechtswelt über den E-Mail Dienst "Actualidad Diaria".
Sonntag, 29. April 2007 - 14:36 Uhr
Feiertag 1. Mai
Am Dienstag -dem 1. Mai- bleiben unsere Kanzleien wegen des Maifeiertages geschlossen. Geöffnet haben wir am Montag - dem 30. April.
Freitag, 27. April 2007 - 09:57 Uhr
Erneut Schlag gegen Geldwäsche
Nachdem in der letzten Woche eine Aktion der Justiz gegen die Geldwäsche in Marbella mit der Verhaftung von Notaren und Rechtsanwälten geendet ist, hat die Justiz gestern nach dem gleichen Schema eine spektakuläre Untersuchung wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung in Plama de Mallorca durchgeführt. Ebenfalls befinden sich zwei Notare und mehrere Anwälte unter den Beschuldigten. Unter den Augen der Presse wurde gestern eine bekannte Kanzlei im Zentrum von Palma durchsucht.
Mittwoch, 25. April 2007 - 13:31 Uhr
Spanien bekämpft Geldwäsche

Foto: (C) Niels Becker - Puerto Banus (Marbella)
Nachdem in Spanien im vergangenen Jahr ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche in Kraft getreten war, ist die spanische Justiz in der vergangenen Woche nun auch mit einem Schlag gegen Geldwäsche in großem Stil in Marbella aktiv geworden. Bei der Operation "Hidalgo" (Ritter) wurden auch mehrere Notare und Rechtsanwälte aus Marbella verhaftet, denen zur Last gelegt wird, Geld aus illegalen Quellen durch Immobiliengeschäfte und gesellschaftsrechtliche Konstruktionen als Strohmänner für ihre Mandanten gewaschen zu haben.
Für ganz normale Immobiliengeschäfte hat das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche auch eine praktische Auswirkung: Seit Beginn des Jahres ist das Zahlungsmittel des Kaufpreises (z.B. Scheck) bei Immobiliengeschäften vom Notar mit zu protokollieren.



