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Hier berichte ich über meine Arbeit, interessante Neuigkeiten aus unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsfragen.

Mittwoch, 25. April 2007 - 10:03 Uhr
Region Valencia verabschiedet eigenes Ehegüterrecht

In Spanien können die Regionen, die in der Vergangenheit als selbständige Teilstaaten unter der spanischen Krone eigenständige Rechtsgebiete waren, auch das historische Zivilrecht bewahren und weiterentwickeln. Dies geht dann dem Zivilgesetzbuch vor. Am weitesten geht dabei die Region Katalonien, die zu Zeit ein eigenes neues Zivilgesetzbuch nach und nach verabschiedet (bisher allg. Teil, Sachenrecht und Familienrecht).

In der Region Valencia führte das "historische" Zivilrecht bisher ein Schattendasein. Jetzt hat das Regionalparlament aber in "Wiederherstellung" der Rechtstradition ein eigenes Ehegüterrecht geschaffen, das dem spanischen Zivilgesetzbuch vorgeht. Neben vertraglich zu vereinbarenden besonderen Güterständen wie der "Germanía" gilt dann als gesetzlicher Güterstand die Gütertrennung.

Für Deutsche, die in der Region angesiedelt sind, wird das Gesetz eine untergeordnete Rolle spielen, da für sie meist die heimatliche Zugewinngemeinschaft erhalten bleibt (bei Schweizern entsprechend die Errungenschaftsbeteiligung). Anders kann es in erster Linie dann sein, wenn ein/e Deutsche/r mit einem/r Valenicaner/in verheiratet ist. In diesem Fällen sollten Ehepaare sich beraten lassen, welcher Güterstand künftig auf sie zutrifft, und ob dieser durch Ehevertrag verändert werden sollte.

Das neue Gesetz über den Güterstand in Valencia tritt im kommenden Jahr in Kraft, um der Rechtspraxis ausreichend Zeit zu geben sich darauf einzustellen.

Dienstag, 24. April 2007 - 15:11 Uhr
Verspätete Baufertigstellung

Bild: (C) Niels Becker

Verspätete Fertigstellung von Bauvorhaben trotz Fertigstellungstermin im Vertrag? Leider ist dies in der Praxis ein häufiges Problem. Soeben haben wir für einen Bauherrn bei dem Gericht in Denia eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe wegen verspäteter Fertigstellung durch den Unternehmer erstritten (Berufung in Alicante noch nicht entschieden).
Als weiteres Beispiel, welche Möglichkeiten der Bauherr auch ohne vereinbarte Vertragsstrafe hat, haben wir ein interessantes Urteil des Berufungsgerichts der Balearen in unserer Urteilssammlung ab sofort online. Sie finden es unter Informationen spanisches Recht / Immobilien, Bauen Wohnungseigentum / Urteile zum Bauen in Spanien.

Dienstag, 24. April 2007 - 14:41 Uhr
Internationale Unterhaltsbeitreibung soll vereinfacht werden

Das Bundesjustizministerium informiert über die angestrebte vereinfachte Beitreibung von Unterhalt in der europäischen Union:

"Grenzen sollen Unterhaltsschuldner nicht länger schützen
Luxemburg/Berlin, 19. April 2007

Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben sich heute dafür ausgesprochen, die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in der Europäischen Union erheblich zu erleichtern.

„Unterhaltsschuldner sollen sich innerhalb Europas nicht länger hinter Grenzen verstecken können“, sagte die EU-Ratsvorsitzende und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Unterhaltsberechtigte, vor allem Kinder, sollen ihre Ansprüche auch dann effektiv durchsetzen können, wenn der Unterhaltsschuldner in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union lebt oder sich sein Vermögen dort befindet. Zukünftig soll deshalb ein Urteil in Unterhaltssachen, das beispielsweise von einem deutschen Gericht erlassen wurde, ohne weitere Verfahrensschritte in Frankreich oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vollstreckt werden können. Unionsbürgerinnen und -bürger sollen zudem noch weitergehend als bisher durch staatliche Behörden unterstützt werden, wenn sie Schwierigkeiten haben, ihre Ansprüche in einem anderen Mitgliedsstaat durchzusetzen. Nicht selten scheitert die Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs schon daran, dass nach dem Umzug eines Schuldners in ein anderes Land seine Anschrift und seine Vermögensverhältnisse nur schwer zu ermitteln sind“, ergänzte Zypries.

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2005 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der Regelungen für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen enthält. Der Rat hat sich heute erstmalig mit diesem Vorschlag befasst und sich auf vier wesentliche Leitlinien für die weiteren Arbeiten an der Verordnung geeinigt:

* Unterhaltsentscheidungen von Gerichten eines Mitgliedstaats sollen zukünftig ohne jedes Zwischenverfahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vollstreckbar sein.
* Es soll ein System von Zentralen Behörden eingerichtet werden, die unterhaltsberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Diese staatlichen Stellen sollen beispielsweise dabei helfen, den Aufenthaltsort eines Schuldners zu ermitteln oder Auskünfte über sein Vermögen einzuholen.
* Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin mit Staaten außerhalb der Europäischen Union bilaterale Verträge schließen können, um den Bürgerinnen und Bürgern eine effektive Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche auch in den Fällen zu erleichtern, in denen der Unterhaltsschuldner in einem Nicht-EU-Staat lebt. Der Rat hat insoweit den Auftrag erteilt, den rechtlichen Rahmen für den Abschluss solcher bilateraler Abkommen durch die Mitgliedstaaten unter Wahrung des Gemeinschaftsinteresses auszuarbeiten.
* In Verfahren ohne Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat soll weiterhin allein das nationale Recht gelten. Das entspricht dem Gedanken der Subsidiarität. In solchen Fällen gewährleisten schon die bewährten nationalen Regelungen die effiziente Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Parallel zu den Brüsseler Beratungen einer Unterhaltsverordnung wird in Den Haag ein weltweites Unterhaltsübereinkommen verhandelt. Die Justizministerinnen und -minister betonten heute die Bedeutung der Haager Ergebnisse für die weiteren Arbeiten an der Unterhaltsverordnung."

Freitag, 20. April 2007 - 09:36 Uhr
Immobilienpreise leicht rückläufig

Das spanische Wohnungsbauministerium hat gestern die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt vorgestellt. Danach sanken die Preise im ersten Quartal 2007 gegenüber dem vierten Quartal 2006 um 1,9%. Im Jahresvergleich ist ein Preisanstieg von 7,1 % bei Second Hand Immobilien zu verzeichnen, der damit deutlich langsamer ausfiel als in den Jahren zuvor (im Dezmber 2003 noch 21,4%). Bei Neubauten verlangsamte sich der Preisanstieg auf 7,4%.
Im vierten Quartal 2006 wurden insgesamt in Spanien 248.258 Wohneinheiten veräußert. Ausländische Immobilienkäufer mit Hauptwohnsitz in Spanien erwarben 26.455 Wohneinheiten. Nicht residente Ausländer kauften 3.495 Einheiten, ein Rückgang von 1,4%.
Damit tritt die vorhergesagte Konsolidierung am spanischen Immobiliemarkt ein. Wer sich für den Erwerb einer Ferienimmobilie in Spanien interessiert, sollte sich bereits jetzt nach "Schnäppchen" umsehen. Denn auf den Baleraren, an der Costa Blanca oder an der Costa del Sol sind die Preisausschläge auf dem Ferienimmobilienmarkt wesentlich deutlicher zu spüren als auf dem Gesamtmarkt. Preisreduzierungen bei den Kaufpreisvorstellungen um bis zu 30% gegenüber dem Vorjahr sind inzwischen keine Seltenheit. Allerdings bewegen sich die Preise auf hohem Niveau.

Informationen zum Immobilienerwerb in Spanien finden Sie unter Informationen spanisches Recht / Immobilien, Bauen, Wohnungseigentum. Unsere Kanzlei wickelt Immobilienverkäufe juristisch und steuerlich ab. Auch Käufern stehen wir anwaltlich beim Erwerb zur Seite, da er mit einigen Fallstricken und rechtlichen sowie bürokratischen Schwieirgkeiten verbunden sein kann.

Donnerstag, 19. April 2007 - 09:28 Uhr
Subunternehmergesetz tritt heute in Kraft

Bild: (C) Niels Becker

Heute tritt in Spanien ein Gesetz in Kraft, das die Einschaltung von Subunternehmern im Bauwesen beschränken soll. Danach müssen Subunternehmer, um als solche tätig werden zu können, künftig über ausreichende personelle und finanzielle Resourcen verfügen sowie in Arbeitsschutzvorschriften geschultes Personal beschäftigen. Hierzu sollen sie sich in ein Register eintragen lassen, das bei den Arbeitsinspektionen geführt wird.
Verboten werden nach dem Gesetz auch Subunternehmerketten ab dem dritten Grad.

Mittwoch, 18. April 2007 - 14:41 Uhr
Landesminister verspricht vier neue Gerichtsabteilungen in Denia

Bild: (c) Niels Becker - Jusitzpalast in Denia

Das regionale Justizminister hat am Gründonnerstag bei einem Besuch der Justiz von Denia versprochen, dass vier neue Gerichtsabteilungen eingerichtet werden sollen, um die Rückstände und die Belastungsquote der Gerichte in Denia abzubauen. Jeder Abteilungsrichter hat in Denia gegenwärtig durchschnittlich 508 Zivilverfahren und 3010 Strafermittlungsverfahren pro Jahr zu bearbeiten, obwohl das vom Generalrat der Justiz empfohlene Pensum bei 380 Zivilverfahren und 2500 Ermittlungsverfahren liegt. Dies mag auch ein Grund dafür sein, dass in Denia tätige Richter sich häufig auf andere Planstellen wegbewerben. (Rechtsanwalt Becker ist inzwischen länger in Denia als Anwalt tätig als sämtliche Richter, die hier tätig sind).
Mit der Schaffung zweier neuer Zivil- und Untersuchungsabteilungen könnte demgemäß die Arbeitsüberlastung in einigen Abteilungen, die leider auch wir bei der täglichen Arbeit zu spüren bekommen, abgebaut werden. Außerdem sollte eine weitere Abteilung mit einer besonderen Zuständigkeit für häusliche Gewalt gegen Frauen eingerichtet werden. Gegenwärtig ist diese Zuständigkeit der Zivilabteilung 6 zusätzlich zugeordnet, mit der Folge, dass es immer wieder zu Terminverschiebungen bei Zivilsachen kommt, wenn die aufgrund gesetzlicher Vorschrift vorrangig zu verhandelnen Schnellverfahren wegen häuslicher Gewalt "dazwischen kommen".
Weiterhin soll ein Strafgericht eingerichtet werden, sodass Verfahren wegen schwerer Delikte nicht mehr in Benidorm verhandelt werden müssen.

Der Haken an diesen Plänen: Für die Schaffung der neuen Planstellen ist nicht die Regionlaregierung sondern der Zentralstaat in Madrid zuständig, wo der politische Gegner regiert, der nach Auskunft des Ministers die Anträge der Regionalregierung nicht beantwortet hat.

Mittwoch, 18. April 2007 - 14:11 Uhr
Erweiterung des Justizpalastes in Torrevieja offiziell

Bild: (C) Niels Becker - Justizpalast in Torrevieja

Nachdem bereits "heimlich" in dem erweiterten Justizgebäude gearbeitet wurde, ist dieses nun auch offiziell übergeben worden und wird im April offiziell bezogen. Der Landesjustizminister der Region Valencia versprach dabei, bei der Zentralregierung drei neue Gerichtsabteilungen für Torrevieja zu beantragen. Torrevieja, das im Jahr 2000 nur auf ein Friedensgericht zählen konnte, hat gegenwärtig sieben Abteilungen und seit Neustem eine zusätzliche Strafabteilung, bei der zur Entlastung der Gerichte von Orihuela nun auch schwrere Strafsachen verhandelt werden können.

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