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Hier berichte ich über meine Arbeit, interessante Neuigkeiten aus unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsfragen.

Freitag, 23. März 2007 - 10:06 Uhr
Netzwerkveranstaltung in Calpe ein Erfolg

Bild: (c) Boge - Wochenpost, RA Becker (links) beim "Netzwerken"

Über fünfzig Unternehmer nahmen gestern an der zweiten Veranstaltung des Costa Blanca Business Netzwerks im Hotel Diamante Beach in Calpe teil. Neben interessanten Vorträgen konnten die Teilnehmer diesmal Fragen an deutsche Kommunlapolitiker stellen. Im Anschluss bestand wieder die Möglichkeit aktiv Kontakte zu knüpfen.

Mittwoch, 21. März 2007 - 16:52 Uhr
III. Maria Laacher Erbrechtstagung

Rechtsanwalt Niels Becker setzt auch 2007 auf Fortbildung:
So nimmt er am 30.03.2007 an der III. Erbrechtstagung in Maria Laach teil, die von den Fachanwälten für Erbrecht e.V. aus Köln veranstaltet wird.
Im Schatten des romanischen Benediktinerabtei und in der Abgeschiedenheit der Vulkaneifel kommen bereits zum dritten Mal Erbrechtsspezialisten zusammen um insgesamt sechs Stunden Fachvorträge zum Erbrecht zu hören und zu diskutieren.

Freitag, 16. März 2007 - 16:58 Uhr
Justizministerium plant Neuregelung des Erbrechts

Das Bundesjustizministerium hat soeben durch Pressemitteilung über eine geplante Reform des Erbrechts informiert, die insbesondere Neuregelungen zum Pflichtteilsrecht enthalten soll. Die Mitteilung hat den nachfolgenden Inhalt:

Pflichtteilsrecht soll reformiert werden
Berlin, 16. März 2007

Anlässlich des 2. Deutschen Erbrechtstags in Berlin stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute die Eckpunkte einer geplanten Reform des Erbrechts vor.

„Das deutsche Erbrecht hat sich in seinen Grundzügen bewährt. Auf viele Erscheinungen wie die zunehmende Zahl von Ehescheidungen und von unverheiratet zusammenlebenden Paaren sowie Patchworkfamilien enthält das geltende Recht jedoch keine zeitgemäßen Antworten. Deshalb wollen wird das Pflichtteilsrecht modernisieren und die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausbauen. Die geplante Reform wird dem Spannungsfeld zwischen den beiden verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Testierfreiheit des Erblassers auf der einen und der Mindestbeteiligung der Abkömmlinge am Nachlass auf der anderen Seite gerecht“, erläuterte die Ministerin die geplante Gesetzesnovelle.

Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und den Lebenspartner des Erblassers auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils; diese Höhe bleibt durch die geplanten Neuerungen unberührt.

Die wichtigsten Punkte der Reform im Einzelnen:

* Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe

Ein wesentliches Anliegen der Reform ist die Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers, also seines Rechts, durch Verfügung von Todes wegen über seinen Nachlass zu bestimmen. Dementsprechend werden die Gründe überarbeitet, die den Erblasser berechtigen, den Pflichtteil zu entziehen:

- Die Entziehungsgründe sollen vereinheitlicht werden, indem sie künftig für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen Anwendung finden. Bislang gelten insoweit Unterschiede, für die es keinen sachlichen Grund gibt.

- Darüber hinaus sollen künftig alle Personen geschützt werden, die dem Erblasser einem Ehegatten, Lebenspartner oder Kindern vergleichbar nahe stehen, z. B. Stief- und Pflegekinder. Eine Pflichtteilsentziehung soll auch dann möglich sein, wenn der Pflichtteilsberechtigte diesen Personen nach dem Leben trachtet oder sie körperlich schwer misshandelt. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist dies nur bei entsprechenden Vorfällen gegenüber dem Erblasser, seinem Ehegatten, Lebenspartner oder seinen Kindern möglich.

Beispiel: Künftig wird sowohl die Tötung des langjährigen Lebensgefährten der Erblasserin durch ihren Sohn als auch die schwere körperliche Misshandlung der Tochter des Erblassers durch dessen Sohn eine Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen.

- Der Entziehungsgrund des „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels “ soll entfallen. Er hat sich als zu unbestimmt erwiesen und rechtfertigt nur die Entziehung des Pflichtteils der Abkömmlinge, nicht aber die des Eltern- oder Ehegattenpflichtteils. Stattdessen soll künftig eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen, wenn es dem Erblassers unzumutbar ist, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu belassen. Gleiches soll bei Straftaten gelten, die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurden.

* Maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe

Besteht das Vermögen des Erblassers im Wesentlichen aus einem Eigenheim oder einem Unternehmen, müssen die Erben diese Vermögenswerte oft nach dem Tod des Erblassers verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Lösung bietet hier die bereits geltende Stundungsregelung, die jedoch derzeit sehr eng ausgestaltet und nur dem pflichtteilsberechtigten Erben (insbes. Abkömmling, Ehegatte) eröffnet ist. Mit der Reform soll die Stundung unter erleichterten Voraussetzungen und für jeden Erben durchsetzbar sein.

Beispiel: In Zukunft kann auch der Neffe, der ein Haus geerbt hat, eine Stundung gegenüber den pflichtteilsberechtigten Kindern geltend machen, sofern die Erfüllung des Pflichtteils eine „unbillige Härte“ darstellen würde.

* Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch

Die Ausschlussfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche wird flexibler. Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch kann für den Pflichtteilsberechtigten nach geltendem Recht bestehen, wenn der Erblasser Vermögenswerte an eine dritte Person verschenkt und dadurch den Nachlass verringert hat. Schenkungen werden dabei in voller Höhe berücksichtigt, wenn sie bis zu zehn Jahre vor dem Erbfall durchgeführt wurden. Das bedeutet: Verstirbt der Erblasser auch nur einen Tag vor Ablauf dieser Frist, wird der Pflichtteilsberechtigte für die Berechnung seines Anspruchs so gestellt, als gehöre die Schenkung noch zum Nachlass.

Die Reform sieht nun vor, dass die Schenkung für die Pflichtteilsberechnung graduell immer weniger Berücksichtigung findet, je länger sie zurück liegt: Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird demnach voll in die Berechnung des Nachlasses einbezogen, im zweiten Jahr jedoch nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. berücksichtigt. Damit wird sowohl dem Erben als auch dem Beschenkten mehr Planungssicherheit eingeräumt.

* Bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich

Auch außerhalb des Pflichtteilsrechts wird das Erbrecht vereinfacht und modernisiert. Ein wichtiger Punkt ist die bessere Berücksichtigung von Pflegeleistungen bei der Erbauseinandersetzung. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, über die finanzielle Seite wird dabei selten gesprochen. Trifft der Erblasser auch in seinem Testament keine Ausgleichsregelung, geht der pflegende Angehörige heute oftmals leer aus. Erbrechtliche Ausgleichsansprüche gibt es nur für einen Abkömmling, der unter Verzicht auf berufliches Einkommen den Erblasser über längere Zeit pflegt. Künftig soll jeder gesetzliche Erbe einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten und zwar unabhängig davon, ob er für die Pflegeleistungen auf ein eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat. Die Bewertung der Leistungen wird sich an der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren.

Beispiel: Die verwitwete kinderlose Erblasserin wird von ihrer nicht berufstätigen Schwester gepflegt. Der Bruder kümmert sich nicht. Die Erblasserin stirbt, ohne ein Testament hinterlassen zu haben. Der Nachlass beträgt 100.000 Euro. Die Pflegeleistungen sind mit 20.000 Euro zu bewerten. Derzeit erben die Schwester und der Bruder je zur Hälfte. Künftig kann die Schwester einen Ausgleich für ihre Pflegeleistungen verlangen. Von dem Nachlass wird zugunsten der Schwester der Ausgleichsbetrag abgezogen und der Rest nach der Erbquote verteilt (100.000–20.000 = 80.000). Von den 80.000 Euro erhalten beide die Hälfte. Im Ergebnis erhält die Schwester also 60.000 Euro.

Der Referentenentwurf ist zur Abstimmung an die beteiligten Ressorts versandt worden.


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Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Juliane Baer-Henney, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
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Freitag, 16. März 2007 - 16:39 Uhr
Feiertag am 19.03.07

Bild: (C) Niels Becker - Denia, C/ Marqués de Campo

Am kommenden Montag, den 19.03.07 bleiben unsere Büros in Torrevieja und in Denia wegen eines Regionalfeiertages geschlossen.

Freitag, 9. März 2007 - 10:27 Uhr
Nichtige Verträge



Willensmängel können zur Nichtigkeit von Verträgen führen; das lernen Jurastudenten schon im ersten Semester. Dabei kommen nach dem spansichen Zivilgesetzbuch in Betracht: Irrtum, Geschäftsunfähigkeit oder Zwang.
Solche Fragen des allgemeinen Schuldrechts kommen in der Praxis relativ selten vor. Um so erstaunlicher ist es, dass wir in unserer Kanzlei derzeit drei Verfahren anhängig haben, die jeweils einen der drei möglichen Nichtigkeitsgründe zum Gegenstand haben. Bei diesen Verfahren geht es in allen Fällen um notarielle Verträge, bei denen ohnehin vermutet wird, dass durch die Beteiligung des Notars Willensmängel nicht vorhanden waren.
In einem Fall behauptet der Kläger, er habe sich von seinem Vertragspartner zur Unterschrift gezwungen gefühlt, weil ihm sonst "geschäftliche Nachteile" gedroht hätten.

Bei einer zweiten Sache behauptet der Verkäufer einer Immobilie, er sei beim Immobilieverkauf vorübergehend geschäftsunfähig gewesen; erst nach dem Vertragsabschluss habe er seine volle Geschäftfähigkeit zurückerlangt. Er will daher seine Immobilie zurück haben.

In einer dritten Sache will eine Vertragspartnerin trotz Belehrung durch den Notar nicht verstanden haben, welche Rechte Gegenstand der Urkunde waren.

In diesen Verfahren vertritt Rechtsanwalt Niels Becker die Beklagten, die auf der Wirksamkeit der Verträge bestehen.
Über den Ausgang werden wir hier berichten.

Freitag, 9. März 2007 - 09:55 Uhr
Bauarbeiten in Mönchengladbach

Bild: (C) Niels Becker - Bauarbeiten Regentenstraße

Wegen der Verlegung neuer Versorgungsleitungen ist die Zufahrt zu unserer Kanzlei leider auch weiterhin erschwert. Von der Bismarckstraße aus müssen Sie nun bis zur Hohenzollernstraße (in Richtung Hermann-Piecq-Anlage) fahren und dort die erste links nehmen (Blücherstraße) und diese bis zur nächsten Kreuzung fahren und dann dort links abbiegen in die Regentenstraße. Die Arbeiten werden voraussichtlich noch einige Monaten in Anspruch nehmen.

Mittwoch, 7. März 2007 - 15:55 Uhr
Vortrag beim Euroclub erfolgreich

Bild: Logo Euroclub

Mit über 70 Teilnehmern war der Vortrag von Rechtsanwalt Niels Becker beim Euroclub Denia gestern abend am 6.3.2007 gut besucht. Becker infomierte die Zuhörer über Neuerungen bei der spansichen Erbschafts- und Schenkungssteuer, sowie der Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf. Hierzu gab es Tipps bezüglich der "Residencia", zu der ebenfalls neue Vorschriften verabschiedet worden sind, die allerdings die steuerliche Unterscheidung zwischen Residenten und Nichtresidenten aufrecht erhalten. Nach der Pause ging Becker dann noch auf das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ein. Bei der anschließenden Diskussion und Fragerunde konnte noch eine Reihe Aspekte vertieft werden - insgesamt, so waren sich die Teilnehmer einig, ein sehr informativer Abend.

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